Nebenwohnsitz in Österreich: was ist zu beachten?

Im Interview mit dem IMMO Kurier erklärt Clemens Limberg, worauf es bei Nebenwohnsitzen ankommt.

IMMO Kurier: Wodurch unterscheiden sich Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz in Österreich rechtlich?

Clemens Limberg: Das in ganz Österreich geltende Meldegesetz definiert den Hauptwohnsitz als jene Unterkunft, in der man sich gewöhnlich aufhält und die den Lebensmittelpunkt darstellt. Jede andere Unterkunft, an der man sich niederlässt, ist laut Gesetz schlicht ein “Wohnsitz” oder ein weiterer Wohnsitz. Es wird auch von “Nebenwohnsitz”, manchmal sogar von einem “Ferienwohnsitz” gesprochen.

IMMO Kurier: Gibt es eine gesetzliche Meldepflicht für einen Nebenwohnsitz?

Clemens Limberg: Es besteht eine Meldepflicht auch bei Nebenwohnsitzen, allerdings gibt es mehrere Ausnahmen. Die bedeutendste davon ist, dass man sich nicht melden muss, wenn man bereits in Österreich an einer Adresse gemeldet ist und sich in der als Zweitwohnsitz genutzten Wohnung nicht länger als zwei Monate durchgehend aufhält.

IMMO Kurier: Mit welchen Abgaben muss man als Besitzer eines Zweitwohnsitzes rechnen?

Clemens Limberg: Die “Zweitwohnsitz-Abgaben” sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Für Kitzbühel gilt zum Beispiel das Tiroler-Freizeitwohnsitz-Abgabe-Gesetz: Demnach ist für Nebenwohnsitze, die nicht beruflichen Zwecken dienen, eine Abgabe an die Gemeinde zu bezahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich dabei nach der Fläche. Bei einer Wohnfläche von bis zu 30 qm2 sind das rund 100 Euro pro Jahr und bei 250 qm2 sogar bis zu 2.200 Euro im Jahr.

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Statement von Clemens Limberg in der Coverstory der OIZ.

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