“Bestellerprinzip” (Erstauftraggeberprinzip) ab 1. Juli 2023 fix.
Nach mehr als 20 Jahren heißer Diskussion zwischen den Branchenvertretern und unterschiedlichster Regierungskonstellationen ist es nun fix: ab 1. Juli zahlt derjenige für die Vermittlungstätigkeiten von Maklern, der diese auch beauftragt bzw. bestellt. Somit wandert der Provisionsanspruch weg vom Wohnungssuchenden, hin zum Vermieter. Bereits jetzt zeigt sich, dass Wohnungssuchende eine deutliche Reduktion oder den gänzlichen Wegfall der Provision des Maklers fordern (oder allenfalls den 1. Juli abwarten).
Fluch oder Segen für Mieter?
Was im ersten Moment als klarer Vorteil für den Mieter erscheint, birgt aber auch einige Risiken. Denn der bisherige, sehr umfangreiche (aus dem Konsumentenschutz abgeleitete) Informationsanspruch des Mieters entstand durch das Zustandekommen eines Maklervertrages. Dieser wird aber künftig nicht mehr mit dem Mieter abgeschlossen (sondern zwischen Vermieter und Makler) und somit stehen die Wohnungssuchenden in Zukunft relativ „alleine“ da. Die Objektivität des Maklers ist durch das Bestellerprinzip nicht mehr gegeben, weil dieser nur noch die Interessen des Vermieters (der ihn dafür bezahlt) vertritt. Auf allfällige Mängel des Objektes, oder wertmindernde versteckte Wohnungseigenschaften, muss der Mieter zukünftig selbst aufmerksam werden. Zu diesem Zweck erging unter anderem kürzlich ein persönlicher Brief an die Mitglieder des Bautenausschusses der ÖVP. „Mit der Einführung eines Bestellerprinzips können Immobilienmakler ihre umfassenden Informations- und Aufklärungsverpflichtungen gegenüber Mieterinteressenten nicht mehr erfüllen. Der potenzielle Mieter ist dem Markt somit schutzlos ausgeliefert. Dies ist nicht im Sinne des Konsumentenschutzes,“ warnte der Obmann des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder Gerald Gollenz in dem Schreiben.
Ein kritischer Blick in die Zukunft:
Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder warnt vor den Konsequenzen des Bestellerprinzips. Am Beispiel unserer deutschen Nachbarn, wo das Bestellerprinzip schon länger gilt, zeigt sich, dass das sichtbare Wohnungsangebot relativ schnell zurückgehen wird (über Nacht waren es in Deutschland etwa –40% auf den gängigen Internetportalen). Folglich wird der Markt intransparenter und Wohnungssuchende werden zukünftig wesentlich mehr Zeit und Geld (für rechtliche und fachliche Unterstützung) aufwenden müssen. Somit zahlen sie zwar keine Maklerprovision mehr, aber möglicherweise gleich- oder genau so viel für einen objektiven Immobilienspezialisten.
Woran liegt der prognostizierte Rückgang des sichtbaren Wohnungsangebotes?
Ein nicht zu unterschätzender Aufwand in der Vermittlungstätigkeit eines Maklers lag bis jetzt in der Vor- und Aufbereitung der Unterlagen (z.B. ein professionelles Exposé mit ansprechenden Bildern) und Informationen für digitale Medien. Falls sich ein privater Vermieter diesen Aufwand antut, ein Exposé ähnlich ansprechend zu gestalten (z.B. mit einem Grafikprogramm und einem Objektfotografen für die Bilder), muss er dann auch immer noch viel Zeit in die Besichtigung investieren oder er überlässt dies dem Vormieter, wo es zu illegalen Ablösen kommen kann bzw. der „Schutz“ des Wohnungssuchenden komplett verloren geht.
Vorteile bei Vermittlung über LIM-BROKER:
- Höchste Qualität bei der Aufbereitung der Unterlagen. Dieser Teil der Vermittlung wird am häufigsten unterschätzt, ist sehr zeitintensiv und verlangt dementsprechende Tools (Grafikprogramme, Fotoausrüstung, etc.). Die lückenlose Informationsaufbereitung und die optisch ansprechende Gestaltung der Objektunterlagen für Onlinemedien darf nicht unterschätzt werden.
- Professionelle Vermarktung des Objektes (z.B. Insertion auf allen gängigen Onlineplattformen, in Zeitungsinseraten, bei Vormerkkunden, etc.)
- Zeitersparnis: Private Vermieter werden bei dem Versuch, die Wohnung selbst zu vermieten, schnell merken, dass Makler mehr machen, als nur die Türe aufzusperren. Der gesamte Vermittlungsprozess, der beim Aufbereiten der Unterlagen beginnt, und bei der Vertragsunterzeichnung bzw. Schlüsselübergabe endet, ist extrem zeitintensiv. Diese Aufgabe übernimmt LIM-BROKER Immobilienvermittlung gerne für Sie.