Die 3. Mietzinserhöhung innerhalb eines Jahres. Schon wieder?
Von 3,60 Euro auf 4,23 Euro.
Durch die Coronakrise wurde die geplante Mietzinsanhebung von April 2021 auf April 2022 verschoben. Am 1. Juni wurde die nächste Anhebung fällig und im November 2022 fand nun die dritte Anhebung statt. Laut Mietrechtgesetz passiert das immer dann, wenn die Teuerungsrate eine fünfprozentige Schwelle überschreitet. Ist dies der Fall, wird der Mietzins an die Inflation angepasst.
Der Kategorie-Mietzins ist die Basismiete für Mietverträge, welche zwischen 1. 1. 1982 und 28. 2. 1994 abgeschlossen wurden. Der Kategoriebetrag für die Kategorie A wurde durch die drei Anhebungen im Jahr 2022 von 3,60 Euro auf 4,23 Euro erhöht.
Die erhöhten Werte können bei Neuverträgen ab November 2022 vereinbart werden und bestehende Mietzinse können frühestens mit Dezember 2022 valorisiert werden.
Kategorie |
Neuer Tarif / je m2 Nutzfläche (€) |
Bisheriger Tarif / je m2 Nutzfläche (€) |
A |
4,23 |
4,01 |
B |
3,18 |
3,01 |
C |
2,12 |
2,00 |
D brauchbar |
2,12 |
2,00 |
D |
1,06 |
1,00 |
Voraussetzung für eine Mieterhöhung:
Eine Anhebung der Miete ist in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Wichtigste in Kürze:
Je nachdem ob der Mietvertrag vollständig unter das Mietrechtgesetz (MRG) fällt gibt es große Unterschiede.
- Im MRG können alle zwei Jahre zum 1. April Mietzinse mit dem staatlichen Richtwert oder Kategoriebetrag erhöht werden. Eine rückwirkende Mieterhöhung ist nicht möglich.
- Der Vermieter muss bei Mietverträgen, die unter das MRG fallen, 14 Tage vor der Fälligkeit des neuen Mietzinses dem Mieter die Erhöhung schriftlich mitteilen.
- Bei Mietverträgen, die nur teilweise oder gar nicht unters MRG fallen, gibt es keine festen Richtwerte, keine festen Fristen und der Mietzins kann bis zu drei Jahren rückwirkend angehoben werden.
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