Verschärfung bei der Vergabe von Immobilienkrediten.
20% Eigenkapital werden Pflicht!
Ab 1. Juli werden die Vergabekriterien für Immobilienkredite verschärft. Laut dieser neuen Verordnung müssen beim Kauf einer Immobilie 20 Prozent des Immobilienpreises in Form von Eigenkapital nachgewiesen werden, die Kreditlaufzeit darf 35 Jahre nicht überschreiten und die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens ausmachen.
Die Immobilienpreise steigen ungebremst und die Zinsen sind auf einem historischen Tiefstand. Im Vergleich zu internationalen Kreditinstituten sind unsere heimischen Banken bekanntlich eher locker, wenn es um Vergabekriterien von Immo-Krediten geht. Das oben beschriebene Maßnahmenpaket soll zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung entgegenwirken.
Laut OeNB haben sich die Immobilienpreise seit 2010 in Österreich um 200 Prozent erhört. Zudem sei in den vergangenen 5 Jahren auch das Kreditwachstum stark gewachsen (seit 2019 mit einer deutlichen Beschleunigung). Für den Kauf einer durchschnittlichen Wohnung braucht man in Österreich laut OeNB durchschnittlich 10,6 Jahresbruttogehälter. „Wir haben keine Immobilienblase, die zu platzen droht, aber wir haben eine hohe Dynamik bei den Preisen und bei den Kreditvergaben, die in den vergangenen Monaten gestiegen ist und die wir bremsen müssen“ so OeNB-Vize Gottfried Haber.
„Durch die neue Verordnung spricht also alles für eine Immobilientransaktion noch vor dem 1. Juli.“ so Dr. Clemens Limberg, Geschäftsführer der Limberg-Gruppe. Denn „billiger wird‘s nicht und die Wahrscheinlichkeit, dass sich in Zeiten wie diesen die Eigenkapitalanteile der Durchschnittsbevölkerung aus irgendeinem externen Grund erhöhen, ist äußerst gering. Ganz im Gegenteil. Die Lebenserhaltungskosten steigen unermüdlich.“ so Clemens Limberg weiter. Wenn also aktuell sowieso ein Immobilienkauf- bzw. Verkauf ansteht, dann wäre es ratsam, das noch vor dem 1. Juli zu erledigen. Zum einen, weil die Kaufkraft bis dahin noch stärker ist und zum anderen, weil man als Käufer bis dahin noch eine bessere oder überhaupt eine Finanzierung bekommt.
LIM-TIPP: Sie wollen Ihre Immobilie noch vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung verkaufen? Dann sind wir garantiert Ihr perfekter Ansprechpartner. Wir bieten Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Verkaufsprozess noch vor dem 1. Juli. Ein kostenloses Wertgutachten von unserem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und eine kostenlose Potentialanalyse durch unsere Architektin bekommen Sie obendrauf!