Wohnungsbesichtigungen im Lockdown - Verhaltensregeln für Makler.
Seit 22. November befindet sich Österreich wieder in einem Lockdown; seit 12.12. gilt dieser zumindest noch für Ungeimpfte. Leider kennen die Menschen diese unangenehme Corona-Maßnahme schon allzu gut, wenn es wieder heißt: alles bleibt zu Hause! Laut dem Fachverband der Immobilientreuhänder der WKO sollen Besichtigungen von Wohnungen (dringendes Wohnbedürfnis) oder Geschäftslokalen (berufliches Bedürfnis) unter bestimmten Verhaltensregeln auch während des Lockdowns möglich sein. Vorausgesetzt, der Vermieter stimmt einer Besichtigung vor Ort zu. Wenn diese Voraussetzung gegeben ist können Makler unter Berücksichtigung folgender Regeln die Besichtigung planen:
Regel #1: Auf Onlinebesichtigungen ausweichen!
Um Besichtigungen vor Ort zu vermeiden, sollte schon im Exposé auf eine mögliche Onlinebesichtigung via Skype oder Facetime hingewiesen werden. Vor allem, wenn Personen mit Vorerkrankungen beteiligt sind, sollte auf eine digitale Besichtigung ausgewichen werden. Im Falle einer unumgänglichen Besichtigung vor Ort, sollten die folgenden Vorsichtsmaßnahmen verschärft eingehalten werden.
Regel #2: Einzeltermine!
Es wird empfohlen Einzeltermine abzuhalten, an denen nur Personen teilnehmen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Um die Besichtigungsdauer zu reduzieren, empfiehlt es sich, die Fragen zum Objekt schon vorab online oder telefonisch zu klären. Im Falle, dass die zu besichtigende Wohnung so klein ist, dass der Makler den Abstand von 2 Metern zum Kunden nicht wahren kann, sollte der Makler die Interessenten die Wohnung allein besichtigen lassen. Im Anschluss können Detailfragen zum Besichtigungsobjekt vor der Türe geklärt werden – natürlich mit FFP2-Maske.
Regel #3: Abstand halten!
Lässt es sich nicht vermeiden, dass bei der Besichtigung ausschließlich Personen teilnehmen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, muss der Mindestabstand von zwei Metern zueinander eingehalten werden (sowohl zwischen den Wohnungsinteressenten als auch zum Makler). Zusätzlich soll eine FFP2-Maske getragen werden. Auf Händeschütteln und gemeinsames Liftfahren sollte gänzlich verzichtet werden.
Regel #4: Hygienemittel bereitstellen!
Vor der Besichtigung sollte sichergestellt werden, dass die Innentüren der Wohnung offen sind, um den Kontakt mit Türklinken vermeiden zu können. Für Makler empfiehlt sich immer ein Fläschchen Desinfektionsmittel bereit zu stellen, damit sich Interessenten ihre Hände vor und nach der Besichtigung desinfizieren können. Nach dem Termin sollte das besichtigte Objekt ausgiebig gelüftet werden.
Alle Fragen zu Wohnungsbesichtigungen während des Lockdowns bzw. während der anstehenden Feiertage, beantwortet Ihnen gerne das LIM-BROKER Team: offic@lim-broker.at. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!